Wie bereits im letzten Jahr berichtet, können leider die beiden bisherigen innerstädtischen verkaufsoffenen Sonntage im April + Oktober wegen fehlender Vereinbarkeit mit den Änderungen im Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) nicht stattfinden. Alle Beteiligten haben bis zum Schluss darum gerungen, aber in der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bielefeld konnten beide Termine nicht aufgenommen werden. Ersatzweise soll es erstmals einen verkaufsoffenen Sonntag während des Leineweberfestes geben. Ein entsprechender Antrag ist gestellt und soll nach der Trägerbeteiligung im März dem Rat der Stadt Bielefeld vorgelegt werden. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen sind demnach folgende Sonderöffnungen in 2019 geplant:

  • Samstag, 06.04.2019 „Late-Night-Shopping – Einkaufen bis 22.00 Uhr“,
  • Sonntag, 02.06.2019 „Leineweber-Shopping von 13.00 bis 18.00 Uhr“
  • (erstmals am Leineweber-Sonntag in der Innenstadt),
  • Samstag, 28.09.2019 „Late-Night-Shopping – Einkaufen bis 22.00 Uhr“,
  • Sonntag, 15.12.2019 „Advents-Shopping von 13.00 bis 18.00 Uhr“

 

Gemeinsam mit der Kaufmannschaft Altstadt, der Werbegemeinschaft City rund um die Bahnhofstraße, der Bielefeld Marketing GmbH, dem LOOM und der DEHOGA haben wir die Händlerschaft über dieses Vorgehen unterrichtet. Damit können voraussichtlich diese 4 Sonderöffnungen in diesem Jahr angeboten werden. Natürlich stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung – sprechen Sie uns an!