Einen enormen bürokratischen Aufwand und erhebliche Kosten erwartet der deutsche Einzelhandel durch eine neue Pflicht zum Kassenbon. Mit Blick auf das neue Kassengesetz geht der Handelsverband Deutschland (HDE) davon aus, dass sich die Anzahl und die Länge der auszugebenden Kassenbons ab dem kommenden Jahr spürbar erhöhen.

„Wir rechnen mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr“, so HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann. Die Bundesregierung will mit der Bonpflicht die Steuerhinterziehung bekämpfen. Der HDE kritisiert allerdings, dass die Belegausgabepflicht nicht zu einem weiteren Sicherheitsgewinn führt. Denn bereits mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. „Ob dann der Kunde einen Beleg bekommt oder nicht, ist unerheblich“, so Brügelmann. Die Sicherheitseinrichtung ist ebenfalls eine Vorgabe im neuen Kassengesetz. Der Handel rechnet pro Kasse mit Kosten von etwa 300 Euro für die TSE plus zusätzlicher Installationskosten.

Positiv bewertet der HDE, dass das Bundesfinanzministerium einen Erlass veröffentlicht hat, wonach nicht beanstandet werden soll, wenn Registrierkassen bis längstens Ende September 2020 ohne TSE betrieben werden. Grund dafür ist, dass aktuell keine TSE auf dem Markt verfügbar ist. Ursprünglich sollten alle Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen.

>>Quelle: HDE<<