vor wenigen Minuten hat unser Landesverband vom Büro des Staatssekretärs aus dem Gesundheitsministerium NRW den Erlass zu den erweiterten kontaktreduzierenden Maßnahmen erhalten.

Kerninhalt in Punkto Ladenöffnung:

  • Lebensmitteleinzelhandel darf auch an Sonn- und Feiertagen von 13-18.00 Uhr öffnen
  • Alle Verkaufsstellen sind darauf hinzuweisen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zu Vermeidung von Warteschlangen zu treffen sind.

Damit dürfen Geschäfte in NRW weiter geöffnet bleiben!

200317_Erlass Ergänzung weitere kontaktreduzierende Maßnahmen

Von dieser Entwicklung, die von der Erlasslage der anderen Bundesländer abweicht sind sowohl unser Landesverband als auch wir etwas überrascht.

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie unterrichten!