Im Nachgang zur ersten Fassung des NRW Erlasses haben wir heute Abend aus dem NRW-Gesundheitsministerium  eine Fortschreibung des Erlasses erhalten. Neu eingefügt ist eine Ziffer 5:

„NICHT zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.“

Die Anordnung ist zunächst bis zum 19.04.2020 befristet.

Den Wortlaut des Erlasses finden Sie hier.