Das NRW-Wirtschaftsministerium hat im Juli einen neuen Erlass zur Festsetzung verkaufsoffener Sonn- und
Feiertage im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie verfasst, mit dem Ziel das unsere
Händler entgangene Umsätze zumindest teilweise wieder reinholen können. Denn genau diese wenigen Sonderöffnungen
würden uns im Handel helfen: Familieneinkaufstag am Sonntag unter Einhaltung aller notwendigen
Hygieneregeln. Nicht jeder findet das gut, aber die Mitarbeiter haben die wirtschaftliche Notwendigkeit, auch
um den eigenen Arbeitsplatz damit zu erhalten, erkannt. Zusätzlich mussten die Mitarbeiter durch Kurzarbeit
finanzielle Einbußen hinnehmen. Die Zuschläge der Sonderöffnungen wären daher sehr willkommen.
Auch der Kunde hat in der Vergangenheit die Sonderöffnungen gerne angenommen und zusätzlich führen diese
zusätzlichen Einkaufstage in der 2. Jahreshälfte zu einer gewollten Entzerrung der Einkaufströme. Auch dieser
positive Effekt wird im neuen Erlass ebenso ausdrücklich aufgeführt.
Einzig die Gewerkschaft Ver.di stellt sich nicht hinter die Interessen Ihrer eigenen Mitglieder und pocht auf
Prinzipien und Paragrafen. So wurden durch zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die Sonntagsöffnungen
in Bad Salzuflen und Lemgo überraschend verboten. Auch in weiteren Städten unserer Region
wurden Klagen durch Ver.di angekündigt, dabei sind für große Teile des Handels diese wenigen Sonderöffnungen
überlebenswichtig.
Im Detail ist die Sonntagsruhe grundgesetzlich geschützt, so dass der Handel von den 52 Sonntagen im Jahr nur
ganz außer der Reihe sonntags seine Geschäfte öffnen darf. Jedes Bundesland muss hierzu eigene Sonderregelungen
treffen. Diese sind für NRW im Ladenöffnungsgesetz festgeschrieben und demnach dürfen die Geschäfte
auch nur aus gewichtigem Grund am Sonntag öffnen. In Zeiten von Corona mussten leider alle bisherigen Termine
in 2020 abgesagt werden. Die Not vieler Händler ist groß und der Wegfall der Sonntagsöffnungen hat die
Not noch vergrößert. Aber nicht nur den Händlern sind große Teile des Umsatzes weggebrochen, auch die Mitarbeiter
erleiden durch Kurzarbeit teilweise noch immer Lohn- bzw. Gehaltseinbußen.
Oftmals wurden in der Vergangenheit örtlich begrenzt an diesen 3 oder 4 verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr
im Innenstadt-Einzelhandel durchschnittlich bis zu 3 Prozent des ganzen Jahresumsatzes erzielt. Diese wenigen
Sonderöffnungen sichern Umsätze und damit auch Arbeitsplätze.

Dennoch gibt es nicht ohne Grund strenge Regeln für verkaufsoffene Sonntage. Nicht nur aus Gründen des
Arbeitsschutzes der Mitarbeiter, sondern auch aus Wettbewerbsgründen.
Die Arbeitswelt ändert sich aber ständig und zunehmend häufiger ist der Einkaufsbummel auch eine Form der
Freizeitbeschäftigung. Zusätzlich macht das Internet keine Pause. An 365 Tagen im Jahr kann der Kunde rund
um die Uhr online einkaufen, d.h. nicht nur seine Bestellungen tätigen, sondern auch Nachfragen im Callcenter
und die Pakete im Logistikzentrum packen lassen – auch am Sonntag. Auch deshalb sind im Internet gerade die
Sonntage sehr erfolgreiche Umsatztage. In Zeiten von Corona wächst demnach die Betroffenheit der stationären
Händler überproportional.
Kürzlich wurden durch das Statistische Bundesamt die neuesten Zahlen veröffentlicht. Nur wenige stationäre
Handelsbranchen sind stabil durch die bisherige Corona-Zeit gekommen. Der Lebensmittelhandel konnte durchschnittlich
um fast 10 Prozent zulegen. Auch die Bau- und Gartenmärkte sowie der Fahrradhandel durch den
E-Bike-Boom konnten zulegen. Die höchsten Zuwächse hat aber Amazon & Co. mit dem oftmals globalen Onlinehandel.
Dem entgegen sieht die Situation in Teilen des Handels besorgniserregend aus. Besonders der innenstadtrelevante
Einzelhandel, allen voran der Mode- und Textilhandel, Schuhe, Uhren-Schmuck und weitere Branchen, hat
Corona-bedingt ganz erhebliche Umsatzeinbußen erleiden müssen. Damit sind unsere urbanen Innenstädte in
Gefahr, auch weil noch immer unklar ist, ob es in diesem Jahr Weihnachtsmärkte geben wird. Für den Handel
sind diese sehr wichtige Umsatzbringer. Immerhin hat das Land NRW ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer
Innenstädte inkl. viel Bürokratie auf den Weg gebracht. Hilfen die herzlich willkommen sind, aber erst in einigen
Jahren Ihre tatsächliche Hilfeleistung unter Beweis stellen können.
Die weiter angedrohten Klagen der Gewerkschaft lassen leider die Kommunalpolitiker teilweise vor Ort einknicken
und im vorauseilenden Gehorsam die beantragten Sonntagsöffnungen wieder von der Tagesordnung der
Stadtparlamente streichen. Eine mehr als giftige Stimmung, die am Ende nicht nur weitere Arbeitsplätze kosten
wird, sondern vor allem unsere Innenstädte mit Ihrer Funktionsvielfalt gefährdet – denn neben dem Handel
wäre auch die Gastronomie auf diese wenigen Sonderöffnungen in Corona-Zeiten angewiesen. Stattdessen gibt
es nur Verlierer, außer dem globalen Onlinehandel. Das wollen wir durchbrechen und sind über unseren Landesverband
in Gesprächen mit der Landespolitik!