„Die Einführung von Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte im gesamten Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs schon ab morgen (4.12.2021) stellt den Einzelhandel vor kaum lösbare Aufgaben und wird für viele Betriebe mitten im Weihnachtsgeschäft existenzgefährdende Wirkung haben“, lautet das Fazit von Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen zu den Regelungen der heute vorgestellten und ab morgen in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung für NRW.

Der Handel stellt aufgrund erprobter Hygienekonzepte und durchgängiger Maskenpflicht keinen Infektionsherd dar. Die Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel dient damit nicht der unmittelbaren Infektionsbekämpfung, sondern als Anreiz für bislang Ungeimpfte, sich nunmehr impfen zu lassen. „Wir unterstützen das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, vorbehaltlos unter anderem auch mit einer eigenen Impfkampagne. Dennoch verursacht die 2G-Regelung im Einzelhandel einen riesigen Kontrollaufwand und stellt eine zusätzliche Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten und Geschäftsinhaber dar“, so Achten weiter.

Laut Schätzungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft verursacht die Einführung der 2G-Regel bundesweit im stationären Einzelhandel Umsatzeinbußen von etwa 5,3 Milliarden Euro. Auf NRW entfallen hiervon etwa 1,5 Milliarden Euro. Hinzu kommt der Aufwand für die Organisation der Zugangsbeschränkungen. „Ich gehe davon aus, dass uns diese Regelung nochmals Schäden von ca. 2 Milliarden Euro beschert. Für dieses Sonderopfer muss der Handel entschädigt werden. Die bisherigen Wirtschaftshilfen sind da völlig ungeeignet“, fordert Achten.

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