„Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt Sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich“, kommentiert Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer beim Handelsverband Nordrhein- Westfalen, die Entscheidung der NRW-Landesregierung. Nach dieser soll in der ab morgen geltenden Corona-Schutzverordnung weiterhin an 2G-Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel mit Gütern außerhalb des täglichen Bedarfs festgehalten, gleichzeitig aber die bisherige vollständige Kontrollpflicht in eine Stichprobenkontrolle abgemildert werden.

Mittlerweile haben die meisten Bundesländer die 2G-Zugangs-beschränkungen im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht abgelöst oder dies für die nächsten Tage angekündigt. Über 80 Prozent der Kundenkontakte finden im Lebensmitteleinzelhandel statt, der außer der Maskenpflicht keinen Zugangsbeschränkungen unterliegt – bislang ohne jedes nennenswerte Infektionsgeschehen. Länder, in denen keine 2G-Zugangsbeschränkungen gelten, z.B. Niedersachsen, weisen kein höheres Infektionsgeschehen auf als Länder mit 2G-Zugangsbeschränkungen. Hierauf hatte der Handelsverband NRW die Landesregierung wiederholt hingewiesen und dringend um eine Modifikation der Zugangsbeschränkungen gebeten. „Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursacht im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste. Uns ist absolut unverständlich, warum gerade in Nordrhein-Westfalen als Handelsland Nummer 1 erst nach einer entsprechenden Beratung in der Bund-Länder-Abstimmung kommende Woche eine wirkliche Veränderung der Zugangsregelung erfolgen soll, während wir von allen Nachbarländern links und rechts überholt werden“, so Achten weiter.

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