Anlässlich der für heute geplanten Beratung des Bundeskabinetts über den Referentenentwurf zur geplanten Reform der sozialen Pflegeversicherung warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen weiterer Bürokratielasten in für viele Arbeitgeber noch immer ungewissen Zeiten.
„Die im aktuellen Referentenentwurf vorgesehene Reform der Pflegeversicherung bedeutet für Arbeitgeber eine völlig unverhältnismäßige Belastung durch Kosten und Bürokratie. Das ist für viele Händlerinnen und Händler in der Krisenzeit nicht zu stemmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE bewerte den Entwurf daher extrem kritisch und fordere den Stopp des Vorhabens. „Jegliche Beitragserhöhungen in der Sozialversicherung sollten sich aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage in Deutschland von selbst verbieten“, so Genth weiter.
Der am vergangenen Freitag bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht unter anderem eine Anhebung der Beitragssätze um 0,35 Prozent in der Pflegeversicherung bereits zum 1. Juli 2023 vor. Beschäftigte mit zwei bis fünf Kindern sollen beim Beitragssatz pro Kind bis zu dessen 25. Lebensjahr um je 0,15 Prozent entlastet werden. Der Kinderlosenzuschlag steigt demnach hingegen um 0,25 Prozent an. Um die Vorgaben aus dem neuen Gesetz umzusetzen, müssten die Arbeitgeber sehr kurzfristig Daten und Nachweise über die Anzahl der Kinder ihrer Beschäftigten einsammeln und abspeichern. „Ein solches Ausmaß an Bürokratie ist nicht mehr vermittelbar. Viele Handelsunternehmen kämpfen mit den Folgen der Krisenjahre. Unnötige bürokratische Belastungen sind ihnen nicht zuzumuten“, so Genth weiter. Bedenklich sei insbesondere die Diskussion darüber, dass Arbeitgeber zum Nachweis unzählige Geburtsurkunden ihrer Beschäftigten einfordern sollen, um an die benötigten Informationen über die Anzahl der jeweiligen Kinder ihrer Beschäftigten zu gelangen. „Hier müssen die Ministerien bis zum 1. Juli eine kosten- und bürokratiearme, möglichst digitale und schnell umsetzbare Lösung für die Praxis vorschlagen“, betont Genth.
Kritisch sieht der HDE zudem die geplante Verordnungsermächtigung im Entwurf, die dem jeweiligen Bundesgesundheitsminister fortan die Möglichkeit für weitere kurzfristige Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung gibt und dies sogar ohne Beteiligung des Bundestages. Diese Ermächtigung sei problematisch, auch wenn nach einer nachträglichen Ergänzung im Vergleich zu einem vorherigen Entwurf nun immerhin der Bundesrat der Rechtsverordnung zustimmen müsste.