Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Minden gegen den Anfang August geplanten Libori-Sonntag hinterlässt Spuren. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung angegeben, dass selbst ein Fest wie Libori nicht ausreiche, um eine Gesamtöffnung für Paderborn zu rechtfertigen. Als Konsequenz aus dem gegen die Stadt ergangenen Gerichtsurteil und den beschränkten Möglichkeiten, die auch das neue Ladenöffnungsgesetz bietet, wird es in diesem Jahr keine verkaufsoffenen Sonntage in Paderborn geben. Für 2019 plant die Werbegemeinschaft verbindlich zwei verkaufsoffene Sonntage, die, auf Grund der restriktiven Möglichkeiten des Ladenöffnungsgesetzes und der ergangenen Rechtsprechung, sich nur auf die Innenstadt und nur auf das Frühlingsfest und Sommer-Libori beschränken sollen. Aus den ehemals vier verkaufsoffenen Sonntagen für die Gesamtstadt Paderborn sind jetzt nur noch zwei verkaufsoffene Sonntage, beschränkt auf das unmittelbare Innenstadtgebiet, möglich. Das Entfesselungspaket der neuen Landesregierung hatte ursprünglich eine Verdoppelung der verkaufsoffenen Sonntage auf insgesamt acht
vorgesehen und nicht, wie hier im Fall von Paderborn, eine Halbierung von vier auf zwei.