Jeder Arbeitgeber, der einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, muss dessen/deren arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.

Soweit die Theorie – mit der Umsetzung im eigenen Betrieb kommt es jedoch immer wieder zu Problemen. Insbesondere bei Betriebsprüfungen seitens der Berufsgenossenschaft zeigt sich, dass dieses Thema immer mal wieder unterschätzt wird und ihm zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Und offenbar ist nicht allen bewusst, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet werden können.

Unser Tipp: lassen Sie sich extern beraten – dann sind Sie auf der sicheren Seite. Der Handelsverband arbeitet auf diesem Gebiet mit erfahrenen Partnern zusammen, auf die Sie sich verlassen können – und: Mitglieder erhalten Sonderkonditionen! Im Flyer „Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für den Handel“ finden Sie Details und einen Anforderungscoupon für die  arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Handel. Die Mitarbeiter/innen unseres Kooperationspartners stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

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Bemerkung

Bei Interesse und weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte unter oben genannten Angaben an den Handelsverband Ostwestfalen-Lippe im Haus des Handels in Bielefeld

Arbeitsmed-Flyer-2015