Ende September hatte die Gewerkschaft Ver.di gegen die Stadt Bünde wegen der Zulässigkeit zweier verkaufsoffener Sonntage in Bünde am 7. Oktober und am 4. November vor dem Verwaltungsgericht in Minden geklagt. Aufgrund eines von der Gewerkschaft gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit Gerichtsbeschluss vom 2. Oktober eine Ladenöffnung in Bünde am 7. Oktober verboten. Wegen der Kurzfristigkeit blieben der Stadt keine Reaktionsmöglichkeiten bis zum anstehenden Sonntagsöffnungstermin, der daraufhin abgesagt werden musste.

In der Begründung, die das Gericht für die aus seiner Sicht nicht rechtmäßige Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bünde zu den verkaufsoffenen Sonntagen anführte, findet sich neben dem Hinweis, dass eine für das gesamte Stadtgebiet zulässige Sonntagsöffnung zu weit gegriffen ist, auch eine Stellungnahme zu den Sachgründen für eine Sonntagsöffnung, die sich neben dem Anlassbezug neu in dem seit Frühjahr geltenden Ladenöffnungsgesetzes finden. Wörtlich heißt es in der Begründung u. a.: „Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW definierten öffentlichen Interessen in ihrer Zielrichtung sehr weit gefasst sind.

Sie sind daher letztlich stets in allgemeiner Weise berührt und insoweit nicht geeignet, einen solchen für die Öffentlichkeit erkennbaren Ausnahmecharakter der Ladenöffnung zu begründen.“ Danach erhebt sich die Frage, ob zukünftig Sonntagsöffnungen der Geschäfte ohne Anlassbezug überhaupt möglich sein können, wie es der NRW-Gesetzgeber wohl beabsichtigt und auch deklariert hat.

Für besonderen Ärger sorgte in Bünde die Kurzfristigkeit der Klage vor dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag. Die Ordnungsbehördliche Verordnung hierfür war bereits im Frühjahr erlassen worden. Im Vertrauen auf diese Festsetzungen waren in der Vorbereitungsphase des verkaufsoffenen Sonntags erheblicher Aufwand und Kosten bei allen daran Beteiligten angefallen. Letztendlich bedeutet dieses auch eine zusätzliche Schwächung des örtlichen Einzelhandels, der bereits durch den hohen allgemeinen Wettbewerb sowie in besonderem Maße den Onlinehandel immer stärker unter Druck gerät. Demgemäß protestierten denn auch an dem ausgefallenen verkaufsoffenen Sonntag in Bünde Mitarbeiter aus dem Einzelhandel gegen die Klagen der Gewerkschaft.

In Bünde geht es nun darum, den noch ausstehenden Sonntagsöffnungstermin am 4. November gerichtsfest aufzustellen. Dafür ist eine räumliche Eingrenzung des Bereiches vorgesehen, in dem Geschäfte an diesem Termin geöffnet sein dürfen. Hierfür hat der Stadtrat bereits den Beschluss gefasst, die entsprechende Verordnung zu ändern. Den Entwurf hierfür hat die Stadt nach eigener Aussage der Gewerkschaft bereits zur Stellungnahme vorgelegt.