Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am vergangenen Freitag (22.3.) sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. „Das Wachstumschancengesetz setzt ein positives Signal und gibt Impulse für eine wirtschaftsfördernde Politik“, so HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann. Gut sei beispielsweise, dass die degressive Abschreibung wieder eingeführt und die Verlustverrechnung ausgeweitet werde.
Erfreulich sei auch, dass die Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen aus dem Gesetz genommen wurde. „Eine solche Regelung hätte für die Unternehmen nur mehr Bürokratie bedeutet, ohne dass es Vorteile für die Besteuerung gegeben hätte. Denn die Finanzverwaltung hat ohnehin alle Angaben, weil alle beteiligten im Inland ansässig sind. Bedauerlich ist, dass die Prämie für Investitionen in mehr Klimaschutz gänzlich entfallen ist“, so Brügelmann weiter.
Als gute Nachricht sieht der HDE zudem, dass mit dem Wachstumschancengesetz die gesetzliche Grundlage für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen geschaffen wurde. Damit müssen alle Unternehmen grundsätzlich ab 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können, das kann beispielsweise ein an eine E-Mail angefügter Datensatz sein. Hier sind aber noch viele Detailfragen zu klären. Deshalb sieht das Gesetz großzügige Übergangsregelungen vor, bis die elektronische Rechnung wirklich verpflichtend ist. Das gibt den Handelsunternehmen die Möglichkeit, sich schrittweise auf die neuen Verpflichtungen einstellen. (Quelle: HDE)